Wie erkennst Du einen legalen E-Scooter in Deutschland?
E-Scooter sind im Alltag praktisch: schnell zur Bahn, kurz zum Einkaufen, abends noch eine Runde durch die Stadt. Damit der Spaß nicht bei der nächsten Polizeikontrolle (oder im schlimmsten Fall nach einem Unfall) endet, lohnt sich ein genauer Blick: In Deutschland darfst Du nur bestimmte E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr fahren – und die erkennt man an ein paar klaren Merkmalen.
Inhaltsverzeichnis
- 1) Was gilt rechtlich überhaupt als „E-Scooter“?
- Die wichtigsten Eckpunkte (einfach erklärt)
- 2) Der Kernpunkt: Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelbetriebserlaubnis)
- Was ist die Betriebserlaubnis – und warum ist sie so wichtig?
- Woran erkennst Du das in der Praxis?
- Kleiner Tipp fürs Gefühl
- 3) Ohne Versicherungsplakette: im Zweifel nicht fahren
- Was ist die Versicherungsplakette?
- Wichtig: Das Versicherungsjahr wechselt am 1. März
- Rechtlich heikel: Fahren ohne Haftpflicht
- 4) Typenschild & Fahrzeug-Identifizierungsnummer: Der „Ausweis“ am Scooter
- 5) Technische Pflichtausstattung: Was ein legaler E-Scooter können muss
- 5.1 Zwei unabhängige Bremsen
- 5.2 Klingel / Einrichtung für Schallzeichen
- 5.3 Beleuchtung & Reflexion (Sichtbarkeit)
- 5.4 Blinker: heute erlaubt, aber das ändert sich
- 6) Die Geschwindigkeit: 20 km/h sind die harte Grenze
- 7) Maße und Gewicht: der schnelle Plausibilitätscheck
- 8) Leih-Scooter (Sharing): meistens legal – trotzdem kurz hinsehen
- 9) Dokumente im Alltag: Was solltest Du dabeihaben?
- 10) Typische Fehler – und warum sie richtig teuer/ärgerlich werden können
Ein „legaler“ E-Scooter ist nicht einfach „irgendein Modell mit Motor“, sondern ein Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Dafür braucht es vor allem:
- Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelbetriebserlaubnis)
- gültige Versicherungsplakette (Haftpflicht)
- Pflichtausstattung (u. a. Bremsen, Licht, Klingel)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
Wenn Du diese Punkte kennst, kannst Du beim Kauf (neu/gebraucht), bei Leih-Scootern und auch im Alltag ziemlich sicher einschätzen, ob ein Scooter wirklich straßenzugelassen ist.
1) Was gilt rechtlich überhaupt als „E-Scooter“?
Im Gesetz wird nicht jeder E-Roller automatisch als „E-Scooter“ behandelt. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug unter die Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge fällt. Dazu zählen z. B. elektrische Tretroller und Segways – aber nur, wenn die Anforderungen der eKFV erfüllt sind.
Die wichtigsten Eckpunkte (einfach erklärt)
Ein Elektrokleinstfahrzeug darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn es unter anderem:
- eine Lenk- oder Haltestange hat,
- 6 km/h bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) hat,
- eine Betriebserlaubnis besitzt und
- eine gültige Versicherungsplakette führt.
Praktisch heißt das: Ein Scooter, der ab Werk 25 km/h fährt oder „entsperrbar“ ist, ist für den deutschen Straßenverkehr in dieser Fahrzeugklasse nicht vorgesehen.
2) Der Kernpunkt: Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelbetriebserlaubnis)
Was ist die Betriebserlaubnis – und warum ist sie so wichtig?
Die Betriebserlaubnis ist Dein „amtlicher Nachweis“, dass dieses Modell die technischen Vorgaben erfüllt und überhaupt auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.
In der eKFV steht ziemlich klar: Ein Elektrokleinstfahrzeug darf nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem Typ mit erteilter Allgemeiner Betriebserlaubnis entspricht oder für das konkrete Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt wurde.
Woran erkennst Du das in der Praxis?
Beim Kauf bekommst Du normalerweise Unterlagen, oft als Datenbestätigung (sinngemäß: „Das ist der zugelassene Typ, das ist die Genehmigungsnummer“). Wichtig: Diese Bestätigung musst Du aufbewahren und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung aushändigen.
Das ist ein extrem hilfreicher Reality-Check:
- Gibt es keine Datenbestätigung/Unterlagen?
- Weicht das Modell (Bezeichnung/Version) von den Papieren ab?
- Wurde Dir gesagt „brauchst Du nicht“, „ist egal“ oder „ist wie in Österreich“?
Dann solltest Du sehr skeptisch werden.
Kleiner Tipp fürs Gefühl
Viele seriöse Händler schreiben deutlich dazu, dass das Modell „für Deutschland zugelassen“ ist. Aber: Marketing-Formulierungen sind nett – entscheiden sind am Ende die Betriebserlaubnis und die Kennzeichnung am Fahrzeug (dazu gleich mehr).
3) Ohne Versicherungsplakette: im Zweifel nicht fahren
Was ist die Versicherungsplakette?
Elektrokleinstfahrzeuge sind in Deutschland versicherungspflichtig. Dafür gibt es keine große Nummerntafel wie beim Auto, sondern eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben.
Die Plakette sitzt in der Praxis fast immer hinten am Scooter (am Schutzblech/Heckbereich oder an einer Halterung). Fehlt sie, ist das ein riesiges Warnsignal.
Wichtig: Das Versicherungsjahr wechselt am 1. März
Bei E-Scootern (wie auch bei Mofa/Moped) startet das neue Versicherungsjahr typischerweise am 1. März – dann brauchst Du eine neue Plakette.
Wenn also noch eine alte Plakette draufklebt, kann das bedeuten: kein aktueller Versicherungsschutz.
Rechtlich heikel: Fahren ohne Haftpflicht
Ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug zu gebrauchen ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
(Und ja: Das ist der Bereich, in dem es schnell ernst wird. Deshalb lohnt sich dieser Blick aufs Heck wirklich immer.)
4) Typenschild & Fahrzeug-Identifizierungsnummer: Der „Ausweis“ am Scooter
Neben den Papieren gibt es noch etwas, das Du direkt am Fahrzeug prüfen kannst: die Kennzeichnung.
Die eKFV verlangt eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie ein Fabrikschild. Auf diesem Fabrikschild muss u. a. stehen:
- Fahrzeugtyp: „Elektrokleinstfahrzeug“
- die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- die Genehmigungsnummer der ABE oder Einzelbetriebserlaubnis
Wenn Du also am Scooter kein vernünftiges Typenschild findest oder die Angaben fehlen/„unprofessionell“ wirken (Aufkleber ohne klare Daten, unleserlich, abgeschabt): wieder ein Warnsignal.
Gerade bei gebrauchten Scootern lohnt es sich, hier genau hinzusehen:
- Ist das Typenschild noch lesbar?
- Passt die Modellbezeichnung zu den Unterlagen?
- Wirkt etwas „umgebaut“?
5) Technische Pflichtausstattung: Was ein legaler E-Scooter können muss
Jetzt kommt der Teil, den Du sogar ohne Papiere grob prüfen kannst: die Technik.
5.1 Zwei unabhängige Bremsen
Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein, die das Fahrzeug sicher bis zum Stillstand abbremsen können.
Praxis-Check:
- Gibt es wirklich zwei getrennte Bremssysteme (z. B. vorne/hinten)?
- Fühlt sich die Bremswirkung stabil an?
- Ist eine Bremse „nur Rekuperation“ und die andere mechanisch? (Das kann funktionieren – entscheidend ist, dass es zwei unabhängige Bremsen sind.)
5.2 Klingel / Einrichtung für Schallzeichen
Vorgeschrieben ist mindestens eine helltönende Glocke (Klingel).
Praxis-Check:
- Klingel vorhanden?
- Funktioniert sie?
- Sitzt sie so, dass Du sie im Fahren gut erreichst?
5.3 Beleuchtung & Reflexion (Sichtbarkeit)
Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein; die Beleuchtung darf dabei laut Verordnung auch abnehmbar sein. Zusätzlich ist eine seitliche Kennzeichnung vorgeschrieben (z. B. gelbe Rückstrahler oder retroreflektierende Streifen an Reifen/Felgen).
Praxis-Check:
- Weißes Licht nach vorne / rotes Licht nach hinten vorhanden und funktionsfähig?
- Seitliche Reflektoren/Reflexstreifen vorhanden?
- Sind die Lichter fest montiert oder abnehmbar – aber vollständig dabei?
5.4 Blinker: heute erlaubt, aber das ändert sich
Aktuell ist die Ausrüstung mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) laut eKFV zulässig, aber nicht generell Pflicht.
ABER: Am 19.12.2025 hat der Bundesrat einer Novelle zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist sollen die Anpassungen Anfang 2027 in Kraft treten – darunter ausdrücklich eine verpflichtende Ausstattung mit Blinkern (neue technische Anforderungen).
Das ist wichtig für Dich, weil es erklärt, warum manche neuen Modelle schon heute mit Blinkern werben – und warum das künftig (für neue Zulassungen/Regelungen) noch relevanter wird.
6) Die Geschwindigkeit: 20 km/h sind die harte Grenze
Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt: maximal 20 km/h bbH.
Und hier steckt die häufigste Falle:
- „25 km/h Version“ → in dieser Klasse nicht vorgesehen.
- „Entdrosselbar“, „Tuning-Chip“, „offroad unlocked“ → spätestens dann wird es rechtlich brandgefährlich, weil die Betriebserlaubnis erlöschen kann (und das Fahrzeug so nicht mehr wie vorgesehen in Betrieb gesetzt werden darf).
Praxis-Check beim Kauf:
- Steht irgendwo „25 km/h“ oder „bis 30 km/h“? Dann ist das sehr wahrscheinlich kein legaler Straßen-E-Scooter nach eKFV.
- Gibt es Fahrmodi, die über 20 km/h hinausgehen? Ebenfalls rotes Licht.
- Wird Tuning „gleich mitverkauft“? Finger weg – das ist fast schon eine Einladung in Probleme.
7) Maße und Gewicht: der schnelle Plausibilitätscheck
Die eKFV grenzt Elektrokleinstfahrzeuge auch über Abmessungen/Gewicht ab: u. a. max. 700 mm Breite, 1400 mm Höhe, 2000 mm Länge und max. 55 kg Fahrzeugmasse ohne Fahrer.
Du musst das nicht mit dem Zollstock nachmessen – aber es hilft fürs Bauchgefühl:
- Ein riesiger, extrem schwerer „Offroad-Bolide“ wirkt oft schon optisch außerhalb dieser Grenzen.
- Sehr breite Trittbretter oder überdimensionierte Rahmen sind ein Hinweis, dass das Fahrzeug eher nicht in die typische eKFV-Klasse passt.
8) Leih-Scooter (Sharing): meistens legal – trotzdem kurz hinsehen
Sharing-Scooter großer Anbieter sind in der Regel so ausgestattet, dass sie überhaupt im öffentlichen Raum betrieben werden dürfen. Trotzdem: Ein kurzer Blick lohnt sich immer.
Check bei Leih-Scootern:
- Versicherungsplakette hinten vorhanden?
- Beleuchtung funktioniert?
- Klingel vorhanden?
- Bremsen ok?
Und wichtig: Für Dich als Nutzer gelten die Regeln genauso – z. B. kein Führerschein nötig, aber Mindestalter 14 und natürlich die Verkehrsregeln.
9) Dokumente im Alltag: Was solltest Du dabeihaben?
Du brauchst keinen Führerschein für Elektrokleinstfahrzeuge.
Was Du aber unbedingt ernst nehmen solltest:
- Die Datenbestätigung / Bescheinigung zur Betriebserlaubnis muss aufbewahrt und auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden.
Praktisch heißt das:
Viele Leute führen eine Kopie (Papier oder Foto am Handy) mit, damit sie bei Fragen schnell etwas zeigen können. Entscheidend ist: nicht wegwerfen und im Zweifel schnell verfügbar haben.
10) Typische Fehler – und warum sie richtig teuer/ärgerlich werden können
Hier die Klassiker, die aus einem „eigentlich normalen“ Scooter schnell ein Problem machen:
- Keine oder abgelaufene Versicherungsplakette (gerade rund um den 1. März ein Thema).
- Kein Nachweis der Betriebserlaubnis / dubiose „Import-Papiere“.
- Tuning über 20 km/h oder „entsperrte“ Software.
- Pflichtausstattung fehlt (Klingel, Licht, zweite Bremse).
Und noch ein Blick nach vorn: Mit der beschlossenen Novelle sollen u. a. Verwarnungsgelder für bestimmte Verstöße (z. B. Gehwegfahren) angehoben werden; außerdem kommen neue technische Anforderungen wie die Blinkerpflicht.
Checkliste: Legalität eines E-Scooters in Deutschland prüfen
Betriebserlaubnis & Kennzeichnung
- ☐ Gibt es eine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis – und hast Du die Datenbestätigung dazu?
- ☐ Hat der Scooter eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer und ein Fabrikschild?
- ☐ Steht auf dem Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“, die bbH und die Genehmigungsnummer?
Versicherung
- ☐ Klebt hinten eine gültige Versicherungsplakette?
- ☐ Passt die Plakette zum aktuellen Versicherungsjahr (Wechsel typischerweise ab 1. März)?
Geschwindigkeit
- ☐ Fährt der Scooter bauartbedingt maximal 20 km/h (keine „25 km/h-Version“, kein Entsperr-Modus)?
Technische Pflichtausstattung
- ☐ Hat der Scooter zwei voneinander unabhängige Bremsen?
- ☐ Hat er mindestens eine Klingel (helltönende Glocke)?
- ☐ Funktionieren Front- und Rücklicht, und sind seitliche Reflektoren/Reflexstreifen vorhanden?
Plausibilität (Maße/Gewicht)
- ☐ Wirkt das Fahrzeug von Bauart/Größe her überhaupt wie ein Elektrokleinstfahrzeug (u. a. Grenzen bei Breite/Höhe/Länge/Gewicht)?




